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FAQ
Habe ich das Recht, mir einen Kfz-Gutachter selbst auszusuchen?
Ja, Sie haben das Recht, den KFZ-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht steht Ihnen sogar dann zu, wenn die Versicherung des Unfallverursachers ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gibt.
Wer trägt die Kosten für ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Warum möchte der Gutachter eine Abtrittserklärung? Kann man das bedenkenlos unterschreiben?
Kann ich mir die Werkstatt frei auswählen?
Kann ich mir bei Bedarf auch einen Rechtsanwalt selbst aussuchen?
Wie schnell wird das Gutachten erstellt?
Wann erhalte ich mein Geld?
Wie läuft die Schadensabwicklung mit der Versicherung ab?
Was genau bedeutet scheckheftgepflegt?
Darf die Versicherung kürzen, wenn mein Auto nicht „scheckheftgepflegt“ ist?
Warum eine Reparaturbestätigung?
Darf ich mir einen Mietwagen nehmen, während mein Auto repariert wird?
Kann der Wertverlust meines Autos ausgeglichen werden?
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